| Veranstaltung: | Landesdelegiertenrat MV 26.03.2022 | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5. Themenschwerpunkt "Klimaschutz" | 
| Status: | Beschluss | 
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig durch LDR beschlossen. | 
| Beschluss durch: | Landesdelegiertenrat | 
| Beschlossen am: | 26.03.2022 | 
| Eingereicht: | 29.03.2022, 16:46 | 
| Antragshistorie: | Version 1   | 
Leitantrag "Klimaschutz, Innovation und Nachhaltigkeit"
Beschlusstext
„Wenn man bei einer Aufgabe bleibt, wenn man überzeugt ist, das Richtige zu tun, 
und wenn man alle Energie in diese eine Sache steckt, kann man Erstaunliches 
bewirken.“
(Wangari Muta Maathai, Friedens-Nobelpreisträgerin)
Die Herausforderungen, vor denen unser Land steht, sind enorm. Der Klimawandel 
ist bereits angekommen. Die Ziele des Pariser Klima-Abkommens erscheinen heute 
ambitionierter als noch vor 7 Jahren, als sie international vertraglich 
vereinbart wurden. Die vergangenen Bundesregierungen und unsere 
Landesregierungen haben dringend nötige Reformen verschlafen, bis das 
Bundesverfassungsgericht sie unsanft weckte. Zu lange ist die Abhängigkeit von 
importierten fossilen Rohstoffen der Energiesicherheit aus eigener regenerativer 
Energie vorgezogen worden. Heute erleben wir, wie unser Rohstoffbedarf die 
Sicherheitsarchitektur unseres gesamten Kontinentes in Gefahr bringt.
Den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu deutlich reduzieren, bedeutet nicht nur den 
weltweiten Klimawandel aufzuhalten, es bedeutet auch, eine neue Friedensordnung 
vorzubereiten. Für uns ist klar, Energiepolitik ist eine Frage der Sicherheit. 
Für uns und für kommende Generationen.
Damit Mecklenburg-Vorpommern seinen Beitrag zur außenpolitischen Stabilität der 
EU und zur energiepolitischen Unabhängigkeit Deutschlands leisten kann und 
künftige Konflikte verhindert werden, fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MV die 
Landesregierung auf, in den kommenden Jahren folgende Reformen konsequent 
umzusetzen:
- Erneuerbare Energien konsequent weiter ausbauen!
 
Wir müssen Ausbauhürden überwinden, dringend schneller werden und mehr Akzeptanz 
schaffen. Die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Beteiligung der Bürger*innen 
und Kommunen an der Energiewende, zum Beispiel über Bürgerenergieprojekte, 
müssen ausgebaut werden. Über den unmittelbaren ökonomischen Nutzen muss die 
Akzeptanz für Maßnahmen der Energiewende wachsen. Standortgemeinden von 
Windparks sollen beispielsweise risikofrei zwei Prozent der Einnahmen erhalten. 
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien darf dabei nicht gegen den heimischen 
Artenschutz ausgespielt werden. Mit Artenhilfsprogrammen müssen die Populationen 
windenergie-sensibler Arten gestützt und über die Landes- und Regionalplanung 
neue Lebensräume zur Verfügung gestellt werden.
- Ein aussagekräftiges Klimamonitoring installieren
 
Damit der Umbau unserer Wirtschaft gezielt und mit Augenmaß geplant werden kann, 
bedarf es eines aussagekräftigen öffentlichen Klimaschutzmonitorings. Wir 
fordern einen jährlichen „Energiewende- und Klimaschutzbericht“ in dem die 
Treibhausgasemissionen aus den Mooren, der Landwirtschaft, bei der 
Energiegewinnung, im Verkehr, bei der Wärmeproduktion, aber auch in der 
Industrie und der Abfallwirtschaft transparent erfasst und ausgewiesen werden. 
Alle neuen Landes- und Kommunalprojekte dürfen nur noch unter dem Vorbehalt 
beschlossen werden, dass sie mit den Pariser Klimazielen vereinbar sind.
- Kommunen beim Klimaschutz unterstützen
 
Kommunen müssen bei den Klimaschutzmaßnahmen des Landes durch neue gesetzliche 
Rahmenbedingungen besser eingebunden werden. So wird gewährleistet, dass die 
beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen von Land und Bund konkret in den Kommunen 
umgesetzt werden können, um die Klimaziele von Paris und ihre nationalen 
Konkretisierungen schnellstmöglichst erreicht werden. In der Praxis heißt das, 
dass jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt mit Hilfe von 
Klimaschutzmanager*innen ein eigenes Klimaschutzmanagement entwickelt. Die dafür 
erforderlichen Stellen und die Konzepterstellung können bereits heute über die 
Kommunalrichtlinie M-V gefördert werden. Zum Tätigkeitsfeld der 
Klimamanager*innen gehört es, kommunale Emissionsbilanzen und darauf aufbauend 
Klimaschutzkonzepte zu erstellen. Sie informieren und beraten Bürger*innen, 
Verwaltung
und Kommunalpolitik bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vor Ort. Erst 
durch diese Beratungsstruktur erhält der Klimaschutz vor Ort seine Dynamik. 
Aktuell fehlen vielen Kommunen in MV noch die finanziellen Mittel, den kommunale 
Klimaschutz zu stemmen.Viele haben nicht einmal die Möglichkeit, 
Bundesfördermittel abzurufen, weil sie den nötigen Eigenmittelanteil nicht 
aufbringen können. Wir fordern, dass das Land rechtlich verbindlich für die 
Finanzierung der kommunalen Klimaschutz-Aufgaben Unterstützung leistet. Das 
sehen wir als den einzigen Weg an, die Kommunen bedarfsgerecht bei der 
Finanzierung zu unterstützen. Nur so kann Mecklenburg-Vorpommern zukünftig 
flächendeckend auch von den bereitgestellten Bundesmitteln profitieren.
- CO2-freie Wärme fördern
 
Klimaneutrale Wärmeplanung ist als kommunale Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge 
landesweit einzuführen. Wärmepläne sollten für alle Städte und Landkreise bis 
spätestens Ende 2024 erstellt werden. Hierbei müssen die Potenziale zur Senkung 
der Wärmebedarfe und die Transformation zur klimaneutralen Wärmeerzeugung 
ausgewogen in einem Wärmewendekonzept zusammengeführt werden. Die Planung und 
Realisierung klimaneutraler kommunaler Nah- oder Fernwärmeversorgung sowie der 
Ausbau vorhandener Wärmenetze muss ein zentrales Klimaschutzziel des Landes 
werden. Landesfördermittel sind den Kommunen als Ergänzung zur Bundesförderung 
in ausreichender Höhe zur Verfügung zu stellen. Es ist in den kommenden Jahren 
vordringliche Aufgabe der Landes- und Kommunalpolitik, die Wärmeversorgung der 
Bevölkerung zu sichern, indem sie möglichst unabhängig von ausländischen 
Rohstoffen wird.
- Energiebedarf durch nachhaltige Stadtplanung senken
 
Weitreichende Klimaziele erfordern eine nachhaltige Raumplanung über alle 
Planungsstufen hinweg. Das Ziel des Bundesumweltministeriums, die bundesweite 
Flächenversiegelung in Deutschland bis 2030 auf 20 ha/Tag zu reduzieren, muss 
anteilig auf die Kommunen und Landkreise in M-V berechnet und realisiert werden. 
Dieses Ziel muss im Landesraumentwicklungsprogramm verankert werden. 
Flächennutzungspläne steuern beispielsweise den Erhalt von Grünräumen, begrenzen 
Flächenverbrauch durch nachhaltige Siedlungsdichten, sichern Flächen für 
Erneuerbare Energieversorgung und definieren grundlegende Parameter für die 
Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen und öffentlichem Nahverkehr. Die 
Landesvorgaben für die Flächennutzungspläne (FNP) müssen an den Klimaschutz 
gekoppelt und durch klimabezogene Raumziele vorgeprägt werden. Bebauungspläne 
sind bereits vom Aufstellungsbeschluss an durch die Erstellung von Energie- und 
Klimaschutzkonzepten zu untersetzen. Stadtentwicklung ist quartiersbezogen auf 
die Förderkulisse von energetischen Sanierungsgebieten zu orientieren, sodass 
die Themen grüne Wärmenetze, energetische Gebäudesanierung, Klimawandelanpassung 
und Verkehrswende für mehr Klimaschutz und Lebensqualität miteinander verbunden 
werden können, denn ein wesentliches Klimaschutzpotenzial liegt im 
Gebäudebestand und gut funktionierenden Ortskernen.
- Das Landesenergiekonzept überarbeiten
 
Die Landesregierung muss schnellstmöglich das Landesenergiekonzept anpassen und 
genaue Vorgaben machen, wie und in welchen Bereichen der Ausbau der erneuerbaren 
Energien bis 2035 vorangebracht werden soll und genauen Aufschluss darüber 
geben, wie die Energienetze landesweit ausgebaut werden sollen. Dieses Konzept 
muss auch verbindlich mindestens zwei Prozent der Landesfläche für 
Windkraftanlagen und ein Prozent der Landesflächen für Solarenergie an Land 
ausweisen und eine Solarpflicht für Neubauten beinhalten.
Das Landesenergiekonzept muss den fachlichen Rahmen für die Energiekapitel des 
neuen Landesraumentwicklungsprogramms und der regionalen 
Raumentwicklungsprogramme vorgeben.
- Moore und Wälder nachhaltig umbauen
 
Die Wiedervernässung von Mooren und der Schutz von Moorböden muss durch die 
Landesregierung forciert werden. Sie bilden das größte Potenzial, um in wenigen 
Jahren Treibhausgase effektiv zu senken. Rund 30 Prozent der gesamten 
Treibhausgas-Emissionen im Land stammen aus meist landwirtschaftlich genutzten, 
entwässerten Moorböden.
Zur zügigen und ambitionierten Umsetzung der anspruchsvollen und komplexen 
Aufgabe der Wiedervernässung der Moorböden und Etablierung einer neuen Form der 
Landwirtschaft auf dem geeigneten Teil dieser wiedervernässten Böden, die den 
Torfkörper erhält (Paludikultur), muss unverzüglich ein spezielles 
Moorklimaschutz-Programms für M-V erarbeitet werden. Reduktionsziele und 
Instrumente des Moorklimaschutzes müssen festgelegt und Förderinstrumente für 
die Anhebung und Regulierung der Wasserstände sowie die Paludikultur-Nutzung 
geschaffen werden. Die Fachstrategie zur Etablierung von Paludikulturen muss in 
die Umsetzung gebracht werden. Die systematische Förderung des besonders 
klimaschädlichen Ackerbaus auf entwässerten Moorböden muss eingestellt werden. 
Vorhabenträger und Behörden benötigen zum Aufbau von Kompetenzen und Kapazitäten 
für die Umsetzung und Genehmigung von Projekten Unterstützung und eine 
landesweite Strategie für ein systematisches effektives Vorgehen.
Das Land hat Vorbildfunktion und sollte die Wiedervernässung und neue 
klimagerechte Nutzung der circa 15.000 ha landeseigenen landwirtschaftlich 
genutzten Moorflächen prioritär umsetzen.
Die Wasser- und Bodenverbände müssen dabei unterstützt werden, die neue Aufgabe 
des Schutzes der Moorböden und des Wasserrückhaltes in der Landschaft 
aufzugreifen und umzusetzen.
Darüber hinaus fordern wir ein Waldklima-Programm, das die Landeswaldflächen 
nicht nur ausbaut, sondern insbesondere die bestehenden Wälder den neuen 
klimatischen Bedingungen durch massiv beschleunigten ökologischen Umbau anpasst.
- Bildungsoffensive für den Klimaschutz
 
Klimaschutz muss in den Lehrplänen stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. 
Für neue nachhaltige Wirtschafts- und Produktionsformen benötigen wir zukünftig 
geschulte Fachkräfte, welche im Bereich Energie- und Wärmegewinnung, 
Bauwirtschaft, Mobilität, Industrie und Forschung die notwendigen Innovationen 
vorantreiben. Dies umfasst nicht nur die Schulpläne, sondern auch eine 
Aktualisierung der Lehrinhalte an Berufsschulen und Hochschulen. Zusätzlich 
müssen die spezialisierten Abschlüsse ausländischer Fachkräfte zukünftig 
schneller staatlich anerkannt und das Weiter- und Fortbildungsangebot, unter 
anderem auch für Handwerker*innen, konsequent ausgebaut werden. Der Wettbewerb 
um die Fachkräfte der Zukunft wird nicht zu gewinnen sein, wenn man MV als 
Ausbildungsort nicht auf die Herausforderungen der Zukunft einstellt.
- Saubere Mobilität stärken
 
Das Auto ist aus einem Flächenland wie dem unseren momentan nicht wegzudenken. 
Um im Verkehrssektor maßgeblich CO2 einzusparen, fordern wir deshalb eine 
landesweite Strategie zum schnellen Ausbau von E-Ladeinfrastruktur. Der 
konsequente Umstieg auf E-Mobilität fördert unsere Unabhängigkeit von Rohstoff-
Importen und hält Wertschöpfung im Land.
Die nachhaltige Mobilitätspolitik der Zukunft muss aber auch Alternativen zum 
privaten PKW schaffen und öffentliche Verkehrsangebote anbieten. Es bedarf der 
Bereitstellung von Mobilitätsstationen an zentralen Bus- und Bahnhaltestellen, 
damit dort schnell auf andere Verkehrsangebote wie Fahrräder und Carsharing-
Angebote umgestiegen werden kann. Zudem müssen die Ober- und Mittelzentren des 
Landes endlich mit einem kostengünstigen, durchgängig gültigen MV-Ticket im 
Stundentakt erreichbar sein. Nur wenn der Öffentliche Personenverkehr für die 
Menschen im Land praxistauglich wird, haben sie die Möglichkeit, auf das eigene 
Auto verzichten zu können.
In den größeren Städten des Landes brauchen wir darüber hinaus sichere und 
komfortable Möglichkeiten für den Radverkehr, damit mehr Menschen vom Auto auf 
das Rad umsteigen können. Und auch im ländlichen Raum muss mit gut erreichbaren 
und sicheren Abstellanlagen an schnellen Buslinien das Rad als komfortables 
Verkehrsmittel im Alltag etabliert werden. Dies stärkt nicht nur den heimischen 
(Rad-)Tourismus, sondern eröffnet auch verkehrssichere Mobilität für Menschen, 
die sich kein Auto leisten können oder zu jung sind, um einen Führerschein zu 
haben.
- Klimafreundliche Landwirtschaft stärker fördern
 
Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern geht nur gemeinsam mit den Landwirt*innen. 
Sie gehören in den Fokus, da die Landwirtschaft einerseits stark von 
klimatischen Verhältnissen abhängig und von den Folgen des Klimawandels direkt 
betroffen ist. Andererseits verursacht sie selbst 8,2 Prozent der 
Treibhausgasemissionen in Deutschland (2020, entwässerte Moorböden, 
Grünlandumbruch, Düngemittelproduktion, landwirtschaftlichen Verkehr, Wärme und 
Energieverbrauch nicht eingerechnet). Methanemissionen aus der Tierhaltung und 
Lachgas-Emissionen aus der Düngung und Bearbeitung landwirtschaftlicher Böden 
belasten unser Klima. Die EU-Fördermittel müssen wesentlich stärker dafür 
genutzt werden Landwirt*innen bei der Umstellung auf klimafreundliches 
Wirtschaften zu unterstützen.
Der Senkung der Stickstoffüberschüsse in unserer Kulturlandschaft kommt hohe 
Bedeutung zu, da dadurch viele Synergien mit weiteren Umweltzielen erreicht 
werden können. Eine emissionsarme und am Pflanzenbedarf orientierte Düngung, die 
Stickstoffüberschüsse und somit Lachgasemissionen aus landwirtschaftlich 
genutzten Böden verringert, reduziert Treibhausgasemissionen weiter.
Der Ausbau des Ökolandbaus auf 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche bis 
2030 ist ein wichtiger Beitrag, da große Synergieeffekte mit weiteren 
Umweltzielen bestehen. Der Ökolandbau verursacht – bezogen auf ein erzeugtes 
Lebensmittel – zwar durch die geringeren Erträge etwa gleich hohe Emissionen wie 
im konventionellen Landbau. Bei der Betrachtung bezogen auf die Fläche 
verursacht die ökologische Landwirtschaft jedoch geringere Emissionen, da keine 
chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt werden, die 
Lachgasemissionen niedriger sind und der Kohlenstoffgehalt der Böden häufig 
höher ist.
Die gezielte Wirtschaftsförderung von tierschutzgerechter, flächengebundener 
Nutztierhaltung mit Weidehaltung reduziert nicht nur den Düngemittelbedarf, 
sondern führt auch durch die Reduzierung der Nutztierbestände zu einem 
geringeren Methanausstoß und bindet im beweideten Grünland dauerhaft CO2.
Ein entscheidender Hebel zur Senkung der Treibhausgasemissionen ist die 
vermehrte Vergärung von Gülle, Mist und anderen landwirtschaftlichen 
Reststoffen. Insgesamt gilt es, die Energieeffizienz in der Landwirtschaft zu 
steigern.
Neben diesen Maßnahmen in der Landwirtschaft sind durch das Land ebenso 
Kampagnen zur Reduktion von Lebensmittelabfällen und zu klimagerechten 
Ernährungsweisen notwendig.
- Einen Katastrophenschutzfonds aufstellen
 
Klimakatastrophen, beispielsweise durch Extremwetterphänomene, kommen ohne 
Vorankündigung und machen auch an Landesgrenzen keinen Halt. Wir fordern die 
Landesregierung auf, einen Sonderhilfsfonds vorzuhalten, damit schnell und 
solidarisch finanzielle Hilfe bei der Beseitigung der Extemwetterschäden und 
falls notwendig bei der Wiederaufbauhilfe geleistet werden kann. Denn in diesen 
Situationen zählt für die betroffenen Menschen jede Sekunde.