Leitantrag: | Leitantrag "Klimaschutz, Innovation und Nachhaltigkeit" |
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Antragsteller*in: | LaVo (dort beschlossen am: 25.03.2022) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 24.03.2022, 15:20 |
L1-Ä1: Leitantrag "Klimaschutz, Innovation und Nachhaltigkeit"
Antragstext
Von Zeile 45 bis 61:
Damit die beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen und verschiedenen Bundes- und Landesförderprogramme sowie die Zielvorgaben schnellstmöglich und flächendeckend umgesetzt werden können, muss der Klimaschutz zur Pflichtaufgabe der Kommunen werden.Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt muss über ein eigenes Klimaschutzmanagement verfügen. Die dafür erforderlichen Stellen für Klimaschutzmanager*innen und die Konzepterstellung werden bereits heute über die Kommunalrichtlinie M-V gefördert.Die Klimaschutzmanager*innen erstellen kommunale Emissionsbilanzen und darauf aufbauend Klimaschutzkonzepte. Sie informieren und beraten Bürger, Verwaltung und Kommunalpolitik, welche Klimaschutzmaßnahmen vor Ort umgesetzt werden können. Erst durch diese Beratungsstruktur erhält der Klimaschutz vor Ort seine Dynamik.Dazu müssen unsere Kommunen aber oftmals erst noch finanziell befähigt werden. Denn die meisten Kommunen können nicht einmal die nötigen Eigenmittel zu den Bundesfördermitteln beisteuern. Deswegen fordern wir das Land auf, die Kommunen bedarfsgerecht bei der Kofinanzierung durch Eigenmittel zu unterstützen. Mecklenburg-Vorpommern muss zukünftig stärkerKommunen müssen bei den Klimaschutzmaßnahmen des Landes durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen besser eingebunden werden. So wird gewährleistet, dass die beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen von Land und Bund konkret in den Kommunen umgesetzt werden können, um die Klimaziele von Paris und ihre nationalen Konkretisierungen schnellstmöglichst erreicht werden. In der Praxis heißt das, dass jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt mit Hilfe von Klimaschutzmanager*innen ein eigenes Klimaschutzmanagement entwickelt. Die dafür erforderlichen Stellen und die Konzepterstellung können bereits heute über die Kommunalrichtlinie M-V gefördert werden. Zum Tätigkeitsfeld der Klimamanager*innen gehört es, kommunale Emissionsbilanzen und darauf aufbauend Klimaschutzkonzepte zu erstellen. Sie informieren und beraten Bürger*innen, Verwaltung
und Kommunalpolitik bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vor Ort. Erst durch diese Beratungsstruktur erhält der Klimaschutz vor Ort seine Dynamik. Aktuell fehlen vielen Kommunen in MV noch die finanziellen Mittel, den kommunale Klimaschutz zu stemmen.Viele haben nicht einmal die Möglichkeit, Bundesfördermittel abzurufen, weil sie den nötigen Eigenmittelanteil nicht aufbringen können. Wir fordern, dass das Land rechtlich verbindlich für die Finanzierung der kommunalen Klimaschutz-Aufgaben Unterstützung leistet. Das sehen wir als den einzigen Weg an, die Kommunen bedarfsgerecht bei der Finanzierung zu unterstützen. Nur so kann Mecklenburg-Vorpommern zukünftig flächendeckend auch von den bereitgestellten Bundesmitteln profitieren.
Von Zeile 45 bis 61:
Damit die beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen und verschiedenen Bundes- und Landesförderprogramme sowie die Zielvorgaben schnellstmöglich und flächendeckend umgesetzt werden können, muss der Klimaschutz zur Pflichtaufgabe der Kommunen werden.Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt muss über ein eigenes Klimaschutzmanagement verfügen. Die dafür erforderlichen Stellen für Klimaschutzmanager*innen und die Konzepterstellung werden bereits heute über die Kommunalrichtlinie M-V gefördert.Die Klimaschutzmanager*innen erstellen kommunale Emissionsbilanzen und darauf aufbauend Klimaschutzkonzepte. Sie informieren und beraten Bürger, Verwaltung und Kommunalpolitik, welche Klimaschutzmaßnahmen vor Ort umgesetzt werden können. Erst durch diese Beratungsstruktur erhält der Klimaschutz vor Ort seine Dynamik.Dazu müssen unsere Kommunen aber oftmals erst noch finanziell befähigt werden. Denn die meisten Kommunen können nicht einmal die nötigen Eigenmittel zu den Bundesfördermitteln beisteuern. Deswegen fordern wir das Land auf, die Kommunen bedarfsgerecht bei der Kofinanzierung durch Eigenmittel zu unterstützen. Mecklenburg-Vorpommern muss zukünftig stärkerKommunen müssen bei den Klimaschutzmaßnahmen des Landes durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen besser eingebunden werden. So wird gewährleistet, dass die beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen von Land und Bund konkret in den Kommunen umgesetzt werden können, um die Klimaziele von Paris und ihre nationalen Konkretisierungen schnellstmöglichst erreicht werden. In der Praxis heißt das, dass jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt mit Hilfe von Klimaschutzmanager*innen ein eigenes Klimaschutzmanagement entwickelt. Die dafür erforderlichen Stellen und die Konzepterstellung können bereits heute über die Kommunalrichtlinie M-V gefördert werden. Zum Tätigkeitsfeld der Klimamanager*innen gehört es, kommunale Emissionsbilanzen und darauf aufbauend Klimaschutzkonzepte zu erstellen. Sie informieren und beraten Bürger*innen, Verwaltung
und Kommunalpolitik bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vor Ort. Erst durch diese Beratungsstruktur erhält der Klimaschutz vor Ort seine Dynamik. Aktuell fehlen vielen Kommunen in MV noch die finanziellen Mittel, den kommunale Klimaschutz zu stemmen.Viele haben nicht einmal die Möglichkeit, Bundesfördermittel abzurufen, weil sie den nötigen Eigenmittelanteil nicht aufbringen können. Wir fordern, dass das Land rechtlich verbindlich für die Finanzierung der kommunalen Klimaschutz-Aufgaben Unterstützung leistet. Das sehen wir als den einzigen Weg an, die Kommunen bedarfsgerecht bei der Finanzierung zu unterstützen. Nur so kann Mecklenburg-Vorpommern zukünftig flächendeckend auch von den bereitgestellten Bundesmitteln profitieren.
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